Corona-Korrespondenz - BMG: Kosten "Aktion Ehrensache"

Hallo zusammen,

im Rahmen der Corona-Korrespondenz-Anfragen hatte auch ich eine Anfrage ans BMG gesendet. Darauf habe ich hier nun eine Antwort erhalten: Corona-Korrespondenz mit Peter Bleser (CDU)

Kostet mindestens 200 bis 500 €, da die Verwaltung ihre Unterlagen nicht im Griff hat?
Wie gehe ich (bzw. ich denke das wird zu einem “wir”) hier weiter vor?

Viele Grüße

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Reproduziert. Habe die gleiche Nachricht bekommen.

Ein paar mögliche Argumente, die man mal weiter durchdenken könnte:

  • Es liegt in der Verantwortung des BMG, dass die Nachrichten nicht vollständig digitalisiert und verschlagwortet sind und daher umfangreiche Vorarbeiten unternommen werden müssen. Daher dürfen nach 2 BvR 443/02, Rn. 54 meines Wissens keine Gebühren dafür erhoben werden, da es Aufgabe des BMG ist, eine geeignete Aktenführung aufzubauen, um den entsprechenden Aufwand möglichst gering zu halten. Hierbei ist noch zu beachten, dass es sich hierbei um höchstneue Akten handelt und nicht irgendwelche von vor 20 Jahren, die noch im Keller verstauben.

  • Da der Antrag Informationen in Bezug auf Mitglieder des Bundestags als Abgeordnete betrifft, sollte § 5 nicht einschlägig sein, da personenbezogene Daten sich auf natürliche Personen und nicht Organwalter beziehen. Abgesehen davon würde es mMn dem Zweck des IFG widersprechen, § 5 (2) so weit auszulegen, dass jegliches Handeln in einer solchen Funktion ausgenommen wäre, da dann die Zurückhaltung von Akten unter Berufung auf diese Norm in so gut wie jedem Zusammenhang möglich wäre. Gemeint sind v. a. Personalakten o.ä. (so BeckOK dazu, Rn. 15)

  • Außerdem (wenn auch evtl. etwas abwegiger), könnte man überlegen, ob nicht eine “Empfehlung, bestimmte medizinische Ausrüstung zu kaufen”, als Stellungnahme in einem Verfahren (dem Beschaffungsverfahren) im Sinne des § 5 (3) IFG angesehen werden kann.

  • Zuletzt sollte bei dem Thema ein öffentliches Interesse einschlägig sein, so dass die Behörde nach § 2 IFG GebV zeigen müsste, wieso sie ihr Ermessen richtig ausübt, insofern sie Kosten erhebt.

[tbd]

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Zitiervorlage (ohne mich jetzt detaillierter beschäftigt zu haben damit):

“Dem Gesichtspunkt befürchteten Arbeitsaufwandes, auf den die [Behörde] sich mit dem Einwand der Unpraktikabilität möglicherweise berufen wollte, kann, da es sich um einen in jedem Einzelfall recht begrenzten Aufwand handelt, kein Vorrang vor dem Informationsinteresse des Betroffenen eingeräumt werden, zumal es in der Hand der Klinik liegt, die Aktenführung so zu gestalten, dass der Aufwand möglichst gering gehalten wird.” (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 09. Januar 2006 - 2 BvR 443/02, Rn. 54 a.E.)

Es gibt im Forum immer mal sehr ähnliche Problematiken bzgl. solcher Kostenforderderungen.

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Wir sind dabei einen Antwortentwurf zu formulieren und melden uns bei euch, wenn es Neuigkeiten gibt.

Beste Grüße!

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Vielen Dank. Habe meine Ideen von gestern Nacht noch einmal ein wenig erweitert, fyi.

BTW wenn ihr vorhaben solltet, hier eine Klage erheben zu müssen, würde ich meine Anfrage bereit stellen: Corona-Korrespondenz mit Wolfgang Schäuble (CDU), die sicher auch wegen des betroffenen Abgeordneten ein öffentliches Interesse hat.

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Danke auch von mir! Spannende Argumente, die hier vorgebracht werden!

Urteil zum § 5 IFG (Ist FdS sicher bekannt, aber für den geneigten Leser im Forum): BVerwG 7 C 20.12, Urteil vom 27. November 2014 | Bundesverwaltungsgericht

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Den vorgeschlagenen Text habe ich damals (im September 2021) versendet. Eine Antwort hat mich seither nicht erreicht. Habt ihr die Aktion noch im Blick, oder ist das Thema durch? Im Forum und im Blog konnte ich nichts Aktuelles finden.

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Diese eine Anfrage unter “Anfrage eingeschlafen” stört mich :smile:
Ich hab das Bundesministerium für Gesundheit deshalb an meine Anfrage erinnert. Lohnt es sich in diesen Fällen, nochmal tätig zu werden und z.B. den BfDI um Vermittlung zu bitten? Ansonsten würde ich meine Anfrage demnächst zurückziehen, wenn nicht bald eine Antwort vom Ministerium kommt.

Da eine Vermittlung nichts kostet, ist es einen Versuch wert.

Ich denke jedoch, dass gegen eine Gebühr im oberen zweistelligen bzw. unteren dreistelligen Bereich wenig auszusetzen ist, alleine aufgrund des Zeitaufwands im Rahmen der Drittbeteiligung.

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