Bundesbank stellt sich quer

Zunächst habe ich zwei Anfragen an die Bundesbank zu den Verträgen der Prüfung des Jahresabschlusses durch EY und Consorten gestellt. Mir wurde sinngemäß mitgeteilt: Drittbeteiligungsverfahren notwendig - erhöhter Verwaltungsaufwand – Wollen Sie wirklich an Ihrem Antrag festhalten ?

Dies wollte ich umgehen, indem ich einfach Verträge angefordert habe, die älter als 5 Jahre sind. (Anfrage Hier Bundesbank - EY - FragDenStaat) Ich habe bei FDS dazu das folgende EuGH Urteil gefunden:

EuGH Rs. C-15/16 - https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-06/cp180086de.pdf
(Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können in der Regel nicht länger als 5 Jahre geltend gemacht werden.)

Dennoch schreibt die Bundesbank:

> Nach dem von Ihnen angeführte Gerichtsurteil (EuGH Rs. C-15/16) kann nach
> Ablauf von fünf Jahren, insbesondere im Bereich der Bankenaufsicht, ggf. von weniger schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ausgegangen werden. Gleichwohl müssen wir dem Dritten die Möglichkeit einräumen, uns
> darzulegen, ob und inwiefern es sich auch nach Ablauf des 5- Jahres-Zeitraums aus Sicht des Dritten weiterhin um schutzwürdiges Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. Daher werden wir nach den Regelungen des IFG ein formelles Drittbeteiligungsverfahren anstoßen müssen, das dem Dritten die Möglichkeit der Stellungnahme binnen eines Monats einräumt. Nach § 6 Satz 2 IFG darf der Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit der Geheimnisträger eingewilligt hat. Da die Drittbeteiligung zu einem höheren Verwaltungsaufwand führt, ist zu erwarten, dass vorliegend im Fall einer vollständigen oder teilweisen Herausgabe der beantragten Informationen gemäß § 10 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) und deren Gebührenverzeichnis Gebühren zu erheben sein werden, es sich also nicht mehr, wie von Ihnen angenommen, um eine gebührenfreie einfache schriftliche Auskunft handeln wird.
(…)

Sie will also dennoch ein Drittbeteiligungsverfahren durchführen. Ist das rechtens und was kann ich nun tun ?

LG

Erhöhter Verwaltungsaufwand für die Bundesbank bedeutet ja noch nicht zwingend erhöhte Kosten für dich. Oder sehe ich das falsch? Haben sie was von Kosten für dich gesagt? Falls ja, frage sie doch mal, was du da so zu erwarten hast.

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Doch, leider wälzen die Behörden die Kosten dann auf den Anfragesteller ab. Deshalb vertritt auch der Großteil der IFG Fans die Ansicht, dass die ,Gebührenkeule’’ gezielt verwendet wird, um unliebsame Anfragen so unattraktiv wie möglich zu machen.

Die Bundesbank hat hier leider Recht, eine unterlassene Drittbeteiligung kann in diesem Fall ernste Konsequenzen für die Bundesbank haben.

Leider wird dieses zitierte Urteil auf kurz oder lang dazu führen, dass der Staat die Kontrollen der BaFin irgendwann grds. vom Anwendungsbereich des IFG ausnehmen wird, das Gericht hat diese Möglichkeit ja sogar in Fettschrift hervorgehoben, angesichts der Bestrebungen unserer Politik, die nervtötende Wissbegierde der Bürger zu bremsen, wird dieser Schritt in absehbarer Zeit folgen.

Danke für den Hinweis :ok_hand:

Da hast du leider Recht. Bestes Beispiel für das ,klare Bewusstsein des Staates für Transparenz’’ ist die bekannte Nacht-und-Nebel Aktion 2013 im Bundestag, bei der der heutige Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller (damals noch MdB) und seine CDU/CSU Kollegen mal eben die Informationspflicht für Prüfberichte des BRH abschafften (NEOPresse - Unabhängige Nachrichten)

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