BremIFG - Antrag ohne Begründung - Unvollständige Ablehnung

Hallo, ich habe beim Bremer Senat nach Verträgen zwischen einer Behörde und Unternehmen gefragt. Der Antrag wurde abgelehnt, weil ich meinen Antrag nicht begründet habe. Das hätte ich nach §7 Abs. 2 Satz 3 BremIFG tun sollen, weil es um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geht. Zwei Fragen dazu:

  1. Müsste sich die informationspflichtige Stelle nicht darum bemühen, eine Begründung bei mir einzuholen? Bzw. muss ich jetzt einen neuen Antrag stellen?

  2. Im Ablehnungsschreiben fehlen zwei Hinweise auf a) der/die Landesbeauftragte*n für die Informationsfreiheit (§9 Abs. 1 BremIFG) und b), ob und wann die Information jemals verfügbar sein wird (§9 Abs. 2). Ist der Ablehnungsbescheid dann gültig und bringt mir das was?

BremIFG zum Nachschlagen: https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.127977.de&asl=bremen02.c.732.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d

Vielen Dank schon mal!

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Moin,

kannst du den Link zur Anfrage senden?
Nun zu deinen zwei Fragen:

  1. Das ist nicht ganz eindeutig im Gesetzestext geregelt, jedoch würde ich dazu tendieren, die Frage zu bejahen. Schließlich ist nicht immer ersichtlich, ob eine Information Geheimnisse enthält. Wenn man das vorher nicht weiß, kann man auch schlecht begründen.

  2. Dazu aus dem BremVwVfG:

§ 46
Folgen von Verfahrens- und Formfehlern

Die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, der nicht nach § 44 nichtig ist, kann nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.

Das heißt: Wenn die fehlerhafte Form nichts am Inhalt der Entscheidung selbst ändert, bleibt der VA in Kraft. Da die Hinweise auch nichts mit Rechtsmitteln zu tun haben, gilt die Rechtsmittelfrist, wie sie im VA festgelegt ist.

Was ich jetzt machen würde:

  1. LfDI schreiben, dass die Behörde abgelehnt hat, ohne nach eine Begründung zu fragen und um Vermittlung bitten.
  2. Den Antrag neu stellen und gleich die Begründung liefern.

Danke dir!

Hast du Erfahrung mit dem Bremer LfDI? Es gibt ja engagierte und weniger engagierte Beauftragte.

Den Link teile ich hier, sobald ich ihn öffentlich gestellt habe.

Das Augenmerk liegt hier auf § 25 Abs. 1 S. 1 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG):

Die Behörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind.

Eine voreilige Ablehnung wegen Nichtbeachtung der Begründungspflicht des Antrags könnte einen Verstoß gegen diesen Verfahrensgrundsatz darstellen.

Ich würde zunächst daher der Behörde mitteilen, dass Du die erforderliche Begründung gerne nachreichen würdest.


(Vorstehendes soll nicht als Rechtsberatung missverstanden werden.)

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Moin,

Nicht allzu viel. Aber das, was ich mitbekommen habe, ist zumindest nicht schlecht.

Da ist das Problem das Wörtchen soll. Soll heißt in diesem Kontext, dass sie es bitte machen möge, im Einzelfall aber davon absehen darf, eine Empfehlung könnte man sagen. Die Frage ist dann halt immer, ob die Behörde im richtigen Ermessen gehandelt hat. Das ist dann ein weiteres Fass (welches man aber auch eigentlich vernünftig verargumentieren könnte).

Das würde ich auch machen, allerdings unter Verweiß auf den § (und der Betonung, dass dies nicht als Widerspruch gegen den Bescheid aufgefasst werden soll). Aber ich denke, man könnte trotzdem schon parallel den LfDI einschalten. Es schadet nicht und erspart wohlmöglich ein gutes Stück Zeit.

Vielen Dank ihr beiden!

Ich habe jetzt eine Begründung unter Verweis auf §25 (1) BremVwVfG und meine Unkenntnis nachgereicht – mit der Bitte um Rückmeldung, wie die Behörde mit meiner Anfrage weiter verfahren will. Wenn da in ein paar Tagen nichts zurückkommt, schalte ich die LfDI ein.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

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Hallo, bitte entschuldigt die Verspätung! Es hat aus verschiedenen Gründen lange gedauert, aber ich wollte euch der Vollständigkeit halber gerne noch die mittlerweile veröffentlichte Anfrage zeigen. Sie ist leider eingeschlafen. Unternehmerbetriebe des Justizvollzugs

Die Anfrage war Teil eines Rechercheprojekts mit insgesamt 60 Anfragen, das ihr hier einsehen könnt: Unternehmerbetriebe des Justizvollzugs

Zum Kontext: „Made in Germany“ – Wer von der Arbeit in Gefängnissen profitiert

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