Hallo @m.schleich,
willkommen im Forum. Es gab genau zu dem Thema hier eine entsprechende Diskussion.
Lies Dir das doch mal in Ruhe durch. Ich denke da ist alles recht umfangreich erläutert.
Ich habe es danach so verstanden, dass man es veröffentlichen darf, sofern personenbezogene Daten geschwärzt wurden. Also alles was sich auf eine Einzelperson beziehen lässt. Wenn also der Koch als Koch erwähnt wird, muss das raus, wenn es nur einer ist, weil man dann weiß, wer gemeint ist.
Letztlich darf ja jeder die Information erlangen.
Ich kann aber gut verstehen, wenn man auf diese ganze Rechtsfragen keine Lust hat.
Darf ich Dich bitten, doch mal den Link zu Anfrage zu posten?
Weil jetzt interessiert mich natürlich was in dem Bericht steht und den würde ich gern selbst mal anfragen. Immerhin hat sich ja jemand es Geld kosten lassen und einen Anwalt beauftragt um die Veröffentlichung zu unterbinden.
LG