Zumindest mal auf den ersten Blick:
- Dieser Verein ist aus meiner Sicht kein Bundesorgan/-einrichtung.
- Mitglieder sind vielmehr eine Vielzahl von Hochschulen.
- Die Hochschulen unterfallen (zumeist?) dem Landesrecht. Die Anwendung eines einzelnen Landes-IFG – hier wohl am ehesten des IFG NRW (Sitztheorie) – ist jedoch bei Mehrländerinstitutionen wenigstens problematisch:
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Diese Problematik führt aus meiner Sicht dazu, dass die Umweltinformationsrichtlinie durch die beteiligten Länder lückenhaft umgesetzt wurde, da dieser Verein der Behördendefinition in Art. 2 Nr. 2 lit .c der Richtlinie 2003/4/EG unferfällt. Es wäre interessant, welche Position der Verein hierzu hat.
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Laut Mitgliederliste konnte ich zumindest auf den ersten Blick keine privaten Hochschulen entdecken.
(Vorstehendes stellt nur meinen ersten persönlichen Eindruck dar und sollte keinesfalls als Rechtsberatung missverstanden werden.)