Antrag Exzellenzinitiative

Zumindest mal auf den ersten Blick:

  • Dieser Verein ist aus meiner Sicht kein Bundesorgan/-einrichtung.
  • Mitglieder sind vielmehr eine Vielzahl von Hochschulen.
  • Die Hochschulen unterfallen (zumeist?) dem Landesrecht. Die Anwendung eines einzelnen Landes-IFG – hier wohl am ehesten des IFG NRW (Sitztheorie) – ist jedoch bei Mehrländerinstitutionen wenigstens problematisch:
  • Diese Problematik führt aus meiner Sicht dazu, dass die Umweltinformationsrichtlinie durch die beteiligten Länder lückenhaft umgesetzt wurde, da dieser Verein der Behördendefinition in Art. 2 Nr. 2 lit .c der Richtlinie 2003/4/EG unferfällt. Es wäre interessant, welche Position der Verein hierzu hat.

  • Laut Mitgliederliste konnte ich zumindest auf den ersten Blick keine privaten Hochschulen entdecken.


(Vorstehendes stellt nur meinen ersten persönlichen Eindruck dar und sollte keinesfalls als Rechtsberatung missverstanden werden.)