Anregungen zum E-Mail-Versand an die Justiz

Hier meldet sich ein Newcomer, der hoffentlich keinen Unsinn schreibt: Es ist ja wohl so, dass die Durchschlagskraft von Anfragen über FDS eine andere ist, als wenn man – auch natürlich unter Benennung der gleichen Rechtsgrundlagen für die Anfrage – diese alleine und autonom stellt. Diese banale Feststellung trifft jemand, der gerade die ersten Anfragen getätigt hat. Und bei der Korrespondenz mit Justizorganen wie Gerichten und Staatsanwaltschaften sofort den Hinweis bekam, dass die jeweilige Mail zwar eingegangen ist, aber darauf nicht reagiert wird. Sondern Mails nur auf Basis des mit der Justiz vereinbarten elektronischen Rechtsverkehrs passieren können. Für diesen elektr. Rechtsverkehr muss aber jeder einzelne Teilnehmer registriert sein und seine Teilnahme mit einer digitalen Signatur bestätigt sein (ich weiß, ich wiederhole hier nur, was die allermeisten schon wissen, wollte das aber in einen Gesamtkontext stellen).
Es ist also illusorisch, dass dies eine größere Zahl von Anfragestellern vornehmen könnten, sondern hier entgeht die Justiz über einen formal legalen Schritt der Konfrontation mit vielen Anfragenden. Als jemand, der so einiges mit der Justiz erlebt hat, mit dem, was manche Richter so äußern: „Von mir bekommen Sie keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil“ reichlich Erfahrung hat (nicht als Beschuldigter, sondern als Kläger), ist das unbefriedigend und lässt einfach zu, dass die Justiz im Falle von Defiziten - über diesen Weg - unkontrolliert bleibt. Vor allem, wenn die Rechtsmittel ausgeschöpft sind, wenn Einsprüche und Beschwerden abgebügelt werden, die PKH (Prozesskostenhilfe) „wegen angeblicher Erfolglosigkeit“ abgelehnt wird, weil die Justizkaste untereinander sehr gut vernetzt ist. Sehr häufig auch mit Anwälten, von denen viele ja auch – vor allem in Kleinstädten – in der Art von „Ewig grüßt das Murmeltier“ jeden Tag oder zumindest sehr häufig auf den gleichen Richter im gleichen Gericht trifft. Die dann vielleicht auch noch am Wochenende zusammen Tennis oder Golf spielen. Weil: Für den Anwalt ist es doch im Prinzip egal, wie ein Verfahren ausgeht – er bekommt immer sein Honorar. Und da kann man doch besser nicht den Richter nerven, der vielleicht auch noch gerade Pate des eigenen Kindes geworden ist. Alles schon erlebt! Glaubt mir, man wird schnell „Rechtlos in Deutschland“. Ich habe ich das mal ausführlicher auf einer Homepage geschildert. Übrigens gibt es auch tolle Anwälte. Der Beste, den ich je hatte, ist leider beim Bergsteigen tödlich verunglückt - seitemdem suche ich - und bin für Hinweise dankbar…
Ich habe selbst gerade zum ersten Mal – abgestimmt und nachlesbar über FDS – mehrere normale Mail-Anfragen an Staatsanwaltschaften und Gerichte absenden lassen und die auch noch einmal als Telefax hinterher, sodass der Formalie genügt wurde. Aber: Das ist eben nicht das gleiche, man muss das Fax gegenüber der Mail etwas “umbauen”, man tritt selbst als der Absender direkt auf, der die Justizorgane vielleicht schon öfter genervt hat und die einen gar nicht mehr ernst nehmen. Vor allem, wenn man sich da, wo es möglich ist, nach diversen negativen Erfahrungen mit Anwälten selbst vertritt. Und man muss etwas umformulieren, damit das Fax dann logisch aufgebaut ist, weiterhin die Zusendung von Dokumenten auf dem postalischen Weg verlangen etc. Was dann wahrscheinlich auch Kosten verursachen wird. Ich werde das noch bei einigen weiteren Anfragen in die Justiz so handhaben (müssen), aber bei diesem Vorgang ist mir der folgende Gedanke gekommen: Könnte sich nicht FDS einmalig für den elektronischen Rechtsverkehr bei der Justiz registrieren lassen und einbuchen und der jeweilige Anfragesteller gibt einfach nur eine forfomulierte Vollmacht für die jeweilige Anfrage an FDS? Die Vollmacht bezieht sich ja zunächst nur auf den Versand der Anfrage und die Entgegennahme der elektronischen Antwort.
Ich weiß nicht, ob man sich in der Vergangenheit dieses Themas angenommen hat und bitte vielmals um Entschuldigung, wenn ich damit nerve oder unangemessene Vorschläge mache.
LG Udo

Hallo @u.vom-bruch,

für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformationsgesetz (UIG) oder Verbraucherinformationsgesetz (VIG), wie man sie auf FragDenStaat.de stellen kann, ist typischerweise kein elektronischer Rechtsverkehr nötig, da die Anträge formlos gestellt und damit verbundene Korrespondenz grundsätzlich formlos geführt werden kann.

Bei Gerichten ist die Auskunftspflicht häufig durch das Gesetz etwas eingeschränkt.

Der Community hilft es immer, wenn zu Anliegen Links zu Anfragen auf FragDenStaat.de gepostet werden, da es im “Urtext” einfacher ist einzuordnen, was das Problem liegen könnte.

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Moin,

ich habe deinen Textmermalig gelesen und bin bei folgender Quintessenz deines Beitrages rausgekommen:
Der Vorschlag, dass sich FDS für den eRV registriert, damit Gerichte und Staatsanwaltschaften angefragt werden können.

Grundsätzlich reicht überall (außer in MV) eine Mail, um einen IFG-Antrag wirksam einzureichen. (Sofern ein IFG existiert…) Den eRV braucht man nur, um verfahrenswirksam Schriftsätze einzureichen etc. Das hast du mit dem IFG-Antrag aber nicht vor. Wenn der nicht bearbeitet wird muss man im Notfall durchklingeln oder den Informationsfreiheitsbeauftragten um Hilfe bitten.

Wenn ich es richtig verstanden haben, läuft der eRV über den ePerso und ist persönlich, sodass nichts übertragen werden kann. Weshalb FDS da nichts machen kann.

Die Nachricht, dass bitte der eRV genutzt werden soll kommt daher, dass die wenigsten Gerichte/Staatsanwaltschaften mit IFG-Anträgen zu tun haben, aber regelmäßig Schriftsätze per Mail bekommen. Zumindest wurde mir das bei meinem Praktikum so erzählt. Zumal Gerichte nur eingeschränkt Auskunftspflichtig sind. (siehe Auskunftspflicht von Gerichten)

Vielen Dank für die Infos. Habe allerdings in den letzten Tagen mehrere Anfragen an Staatsanwaltschaften sowie ein Landgericht in NRW geschickt, jedesmal die nachfolgende Anwort erhalten und dann das entsprechende Fax verfasst:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Duisburg gesendet haben.
Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis:
In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr).
Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalenhttps://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Bien
Es ist natürlich richtig, dass die Justiz einen Perso sehen will, meines Wissens aber nur einmalig, weil man ja dann dort angemeldet ist. Außerdem beschränkt sich eine Vollmacht auf eine sog. Postvollmacht für Aussenden und Empfang der Mails???

Ich bin mir nicht sicher, ob das möglich ist, möchte es aber nicht ausschließen

Die Frage ist, ob der eRV hier wirklich nötig ist. Wenn ein Gericht bzw. eine StA eine Mailadresse anbietet, dann müssen sie diese auch bedienen, zumal sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Wenn sie es nicht nutzen, dann muss man sich eigentlich nicht den Aufwand machen, das EGVP zu benutzen. Eigentlich sollte man dann den Behörden einen auf den Deckel geben, beispielsweise mit dem LfDI.
Ist es dir schon einmal passiert, dass eine Anfrage, die nur per Mail gesendet wurde, nicht bearbeitet wurde, weil sie per Mail kam?

Nein, weil diese Anfragen über FDS noch zu frisch sind. Erst 3-4 Tage alt. Aber da ich (wir) ja oft unbequeme Fragen bzw. Anträge stellen, kann sich die Justiz bequem darauf zurückziehen und immer argumentieren, dass sie uns entsprechend informiert hat. Habe aber das gleiche (Mail-Anfrage) mit dem Landger. DU schon einmal vor ca. 1 Jahr mitgemacht - und die haben damals nichts mehr von sich hören lassen.

Ich verstehe nicht, wieso du daraus schließt, dass du oder irgendjemand am eRV teilnehmen müsste, um eine IFG-Anfrage zu stellen?
Du musst meines Wissens nach nur am eRV teilnehmen, wenn du in einer Rechtssache dem Gericht etwas mitteilen möchtest.
Wenn du also zum Beispiel dem Gericht einen Schriftsatz deiner Klage zukommen lassen möchtest.
Bei eine IFG-Anfrage ist das m.W. nach nicht notwendig.

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Habe aber gerade den Landesbeauftragten (LDI) für NRW angemailt und um Auskunft gebeten. Mal schauen, wie schnell der sich meldet…

Exakt. Der eRV ersetzt die Schriftform. IFG-Anträge können aber auch elektronisch (Mail) oder in Textform (hauptsache der Text ist erkenntlich, Bierdeckel dürfte auch gehen) gestellt werden.

Mich würde interessieren, welche Erfahrungen man bei FDS selbst in dieser Sache hat?
Nicht als (gutgemeinte und informative) Vermutung. Sondern in der Praxis. Ansonsten nehme ich testweise den Bierdeckel

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