Anlass Nennungspflicht beim Berliner IFG

Hallo,
Bezüglich Folger Anfrage:
https://fragdenstaat.de/a/148458

Das Berliner IFG setzt doch keinen konkreten Anlass voraus, oder?

Und: hat jemand zufälligerweise einen Widerspruch aus einer anderen Klage den ich hier rüber kopieren kann?

Am Besten lässt Du den Beauftragten für das Recht auf Akteneinsicht hier vermitteln. Nutze dafür einfach die Funktion Vermittlung.

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