Anfrage Abgelehnt: Racial Profiling bei der Polizei Berlin

Ich habe vor einiger Zeit im Stern (NR.9 vom 24.2.2022) von einigen brisanten Unterlagen bei der Polizei Berlin gelesen. Leider wurden nur sehr kurze Ausschnitte daraus zitiert. Das hielt mich jedoch nicht von meiner Anfrage ab.

Anfrage: Racial Profiling bei der Polizei Berlin

Vor einigen Tagen habe ich den Ablehnungsbescheid erhalten. Mit dieser Begründung:

Die von Ihnen beantragten Informationen sind nicht Aktenbestandteil der Polizei Berlin gemäß § 3 Absatz 1 IFG.

Allein die Formulierung ist etwas merkwürdig. Es wird nicht direkt geschrieben, dass es die Unterlagen nicht gibt.

Was meint Ihr: Sollte man da noch weiter dranbleiben? Teilt mit mir gerne eure Ideen oder Vorschläge.

PS: Den Artikel aus dem Stern könnt Ihr gerne bei mir anfragen.

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Hallo,

wie du schon selbst aufgefasst hast, will die Pol Berlin damit nur sagen, das die Unterlagen bei ihnen gar nicht da sind.

Den Spiegel Artikel zu verlinken wäre hier ziemlich hilfreich, ja.
Ansonsten können wir hier auch wenig zu sagen.

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On jetzt Stern oder aspiegel, steht in dem Artikel denn drin, dass es besagte Dokumente bei der Polizei gibt? Oder ebendiese dort bspw. durch Oressenafrage bekommen wurden bzw irgendwie und es wird dubios auf “liegt der Redaktion vor” o.ä. verwiesen?
Dan auf jeden Fall anbringen, dann hast du ja ein Gegenargument bzw “Beweis”, dass die Dokumente eben doch existieren bei der Stelle.

Generell ist es meist sinnvoll bei den Anfragen direkt am Anfang auf einen Medienberichten zu verweisen, falls es den gibt. Das zeigt dann auch gleich mal die Relevanz und später evt. wichtiges “öffentliche Interesse”.

Aber zum konkreten Fall erneut: Kann es nicht einfach sein, dass eine andere Behörde oder jmd. anders für diese Dokumente zuständig ist.
Kommunizieren bzw. frag doch einfach mal ganz offen in welchem “Aufgabenbereich”/“Zuständigkeitsbereich” dir Dokumente denn dann liegen, wenn nicht bei der Polizei? Die Formulierung deutet ja an, dass es eine andere Partei gibt, unter deren Zuständigkeit diese fallen (könnten).
Einfach nett bleiben und mal reden mit den Menschen da, evt. bekommt man da Infos. :wind_face:

Evt. sind die Dokumente ja weil ausbildungsrelevant bei einer externen Polizeischule/Ausbildungsstätte o.ä. oder beim Innenministerium. Evt. muss man da nochmal recherchieren wie die Ausbildung da funktioniert und ob es solche Stellen gibt.

Also in dem erwähnten Artikel wurde der Polizist Oliver von Dobrowolski eine Zeit lang begleitet. Es geht um seine Sicht auf die Berliner Polizei. Es wurde u. a. berichtet wie der sich mit einer Führungskraft der Berliner Polizei traf und ein internes Papier übergeben wurde.

Ich kann aus urheberrechtlichen Gründen leider nicht den kompletten Artikel als dem Heft hochladen. Aber hier ein Ausschnitt:

Die Dokumente, die er von Dobrowolski nun reicht, sind geheim. […] Schlagworte fallen ins Auge. Neues Lagebild. Sicherheit im Lebens- und Wohnumfeld. Bekämpfung von Clankriminalität. […] Da wird in Beamtendeutsch angewiesen, in bestimmten Bezirken Berlins alle, die aussehen, als könnten sie theoretisch zum Clanmilieu gehören, pauschal zu kontrollieren. Was heißen muss: jeden, der türkisch, arabisch oder im weitesten Sinne migrantisch aussieht. Von Dobrowolski liest flüsternd: „…sind auch ohne Verdacht der Täterschaft zu behandeln wie…“

- stern NR.9 “DER NESTBESCHMU” vom 24.2.2022

Deshalb stört mich die Formulierung in der Ablehnung so sehr. Das ist echt schwammig geschrieben. Aber ich werde nochmals Fragen, ob die Dokumente bei einer anderen Stelle geführt werden.

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Jup, mach das! Und wenn das nicht reicht, dann leg ihnen doch eben genau das mal so vor, gerne mit dem Textauschschnitt und dann müssen sie halt das Dokument finden, du hast ja nen ziemlich guten Beleg, dass es wohl doch bei ihnen geführt ist.
Sowas lässt sich sicher super auch einklagen mit FragDenStaat, sollte sich die Behörde da nicht so einsichtig zeigen.