Zugegeben: Der Titel ist etwas provokativ, aber nicht völlig ohne sachliche Grundlage. Es kam hier in letzter Zeit im Forum öfter die Meinung (auch von mir) durch, dass der BfDI deutlich weniger Einsatz für Informationsrechte zeigt, als es früher der Fall war.
Das Ganze wollte ich nun einmal mit den wenigen Datenpunkten untermauern, die zumindest indirekt auch darauf hindeuten, was so viele bisher nur vermuteten.
So hatte mich bei den letzten Tätigkeitsberichten bereits die fehlende Länge und die fehlende Tiefe der Berichte stark irritiert.
Ganz konkret habe ich zwei Datensätze betrachtet: Die Anzahl der förmlichen Beanstandungen sowie die Anzahl der Wörter in den Tätigkeitsberichten zum IFG (Ohne Anlagen).
- TB 48498 Wörter, 5 Beanstandungen
- TB 72464 Wörter, 4 Beanstandungen
- TB 53332 Wörter, 2 Beanstandungen
- TB 57452 Wörter, 1 Beanstandung
Bis hier: Schaar
- TB 53257 Wörter, 0 Beanstandungen
- TB 34819 Wörter, 0 Beanstandungen
Bis hier: Voßhoff, dann Kelber und gleichzeitig Einführung DSG-VO
- TB 9350 Wörter, 0 Beanstandungen
- TB (Nun jährlich, für Vergleichbarkeit mal 2 nehmen) 3576 * 2 = 7000, 0 Beanstandungen
Beanstandungen
Auffällig ist, dass sämtliche Beanstandungen nur unter Peter Schaar ausgesprochen wurden. Zwar war die Anzahl bereits dort rückläufig - jedoch ist es nicht glaubwürdig, dass die Anwendung des IFG inzwischen so gut funktioniert, dass es seitdem in den vielen Jahren in keinem Fall mehr einer Beanstandung bedurfte.
Eine Erklärung wäre, dass man erkannte, dass Beanstandungen ein stumpfes Schwert sind und die Behörden dieses einfach ignorieren. Das wäre jedoch keine gute Vorgehensweise, da der BfDI gerne mehr Kompetenzen und Rechte zur Durchsetzung haben möchte. Wer jedoch seit Jahren nicht einmal seine “schärfste” Waffe einsetzt, der kann wohl kaum argumentieren, dass er noch schärfere Waffen braucht.
Länge der Tätigkeitsberichte
Im Ergebnis ist die Länge der Tätigkeitsberichte relativ plötzlich seit 2018 auf 10-20 % der sonst normalen Länge geschrumpft. Das deckt sich mit der Einführung der DSG-VO sowie damit, dass es der erste Bericht unter Ulrich Kelber war. Da in den Tätigkeitsberichten vor allem Anfragen aufgenommen werden mit denen sich der BfDI intensiv beschäftigt hat, könnte dies schon ein Abbild der “Schlagkraft” des BfDI darstellen.
Eine andere Erklärung wäre, dass man lediglich weniger Aufwand in die Berichte steckt, aber im Hintergrund dieselbe Arbeit verrichtet (je Anfrage). Das halte ich nicht für glaubwürdig.
Falls dem jedoch so wäre, wäre das fatal: Die Berichte sind einige der wenigen Mittel, die der BfDI zur Durchsetzung des IFG hat. So zeigen die Berichte den Abgeordneten auch Lücken und Probleme des IFG auf.
Ursache für die deutlich zurückgegangene Länge der Berichte ist also entweder der Übergang des Amts auf Ulrich Kelber oder die Einführung der DSG-VO mit der neuen erheblichen Belastung der Behörde. Oder eben auch Beides.