Aktentitel mit Bezug zu Umweltschadensfällen im BND

Hey,
ich habe heute eine Antwort vom BND auf meine Anfrage bzgl. Aktentitel mit Bezug zu Umweltschadensfällen im BND bekommen.

Der BND bittet um Präzisierung. Bietet mir aber auch Hilfestellung an:

So müsste einer entsprechenden Präzisierung insbesondere zu entnehmen sein, welche Art von Umweltinformation (vgl. § 2 Abs. 3 UIG) begehrt wird. Hierbei ist es beispielsweise hilfreich, ein bestimmtes Thema, zumindest aber einen eingrenzbaren Themenkomplex zu nennen und somit den von Ihnen genannten Bezug und Ihr weit gefasstes Informationsbegehren hinreichend zu konkretisieren. Eine solche Eingrenzung war Ihrem Antrag bisher nicht zu entnehmen.

Sollten gleichwohl von Ihrer Seite weitere Hilfestellungen zur Präzisierung Ihres Antrages notwendig sein, bitte ich um eine entsprechende Rückmeldung.

Meine Idee wäre jetzt, dass ich das Ganze noch mal auf Umweltinfos gemäß § 3 Absatz 3 Nummer 2 UIG eingrenze?

(3) Umweltinformationen sind unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über

3. Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken.

Oder hat wer ne bessere Idee?

bG
Chris

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Nachdem ich jetzt eine Nacht darüber geschlafen habe: Wäre es nicht vielleicht doch sinnvoller sich Hilfe beim BND zu holen? Die werden doch vermutlich am besten Wissen was sie an Präzisierung benötigen, damit Sie den Antrag nich wegen des Schutzes öffentlicher oder sonstiger Belange ablehnen dürfen?

bG
Chris

Denkbar könnte ja auch eine zeitliche Eingrenzung sein. Alles, was vor Einführung einer elektronischen Aktenführung veraktet wurde, ist vermutlich nur mit höherem Aufwand auffindbar.

Da es in Deutschland für alles Mögliche ein spezielles Gesetz gibt, könnte man auch überlegen, ob man auf die Definition in § 2 Nr. 1 des Umweltschadensgesetzes zurück greift, falls es um eine nähere Präzisierung geht, was als Umweltschadensfall anzusehen ist.

Vielleicht möchte der Sachbearbeiter auch wissen, ob es um wessen Umweltschadensfäle geht:

  • die durch den Bundesnachrichtendienst verursacht worden sind,
  • die von Dritten verursacht worden sind und von welchen der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner Aufgaben (im Ausland) Kenntnis genommen hat. In diesem Falle sind die Informationen wahrscheinlich sehr fragmentiert, da der Bundesnachrichtendienst als Auslandsnachrichtendienst Akten und Zuständigkeitsbereiche wahrscheinlich eher nach Ländern/ Regionen gruppiert.

Das USchadG kannte ich auch noch nicht. Da stellt sich natürlich mal wieder die Frage, was hat „die EUje für uns getan? :stuck_out_tongue_winking_eye:

Danke für die Rückmeldung. Ich hab das entsprechend eingearbeitet:

Ich bitte Sie um Übersendung sämtlicher Aktentitel mit Bezug zu durch den BND verursachten Umweltschäden im Sinne des § 2 Nummer 1 Umweltschadensgesetz seit der Einführung elektronischer Dokumentenverwaltung durch den BND.

Ich hoffe, dass dies meinen Antrag hinreichend konkretisiert. Ansonsten möchte ich auf Ihr Angebot der weiteren Hilfestellungen zur Präzisierung meines Antrages zurückkommen.

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Wir bereiten dazu derzeit noch einen Blogpost vor. Vielleicht hilft das hier schon einmal weiter: https://fragdenstaat.de/dokumente/5260-untitled/

Danke @arne.semsrott!

Hilft :smiley:!

Spannende Aktentitel die der BND da hat. Besonders schön finde ich ja “Geruchsbeläsigung - Bodenbelag”. Da hab ich mich in der Realschule auch mal drüber beschwert. Ich glaube ja nicht, das das Schulamt in Bocholt, das auch nur im Ansatz veraktet hat :smiley: