Gleiche Frage, welche Seiten werden denn noch benötigt?
Da @rugk Seite 13 angefragt hat (Vielen Dank!) geht es nun mit Seite 14 @icewave und Seite 15 @LanMarc77 weiter.
Da die Anfrage nach Seite 11 funktioniert hat, würde ich empfehlen die Formulierung zu übernehmen. Im Betreff wäre es für die Übersichtlichkeit sicherlich hilfreich die Seitennummer anzugeben.
Da ich mich erfolgreich auf diese Aktion beworben habe, wird es wohl auch in den nächsten Wochen noch eine Mini-Kampagne geben über die noch mehr Personen die restlichen Seiten werden anfragen können.
Seite 14: done.
Wir merken an dieser Stelle einmal mehr, wie unsinnig die VerwGebO IFG NRW ist. Klar, man sollte Behörden nicht mit Arbeit überschütten, aber wir sehen ja wie einfach sich die Regelungen umgehen lassen. Und jetzt hat die Behörde sehr viel mehr Arbeit mit der Bescheidung von mehreren Anträgen, statt die Unterlagen einfach direkt transparent im Netz zu veröffentlichen.
Vielen Dank!
Ja da stimme ich dir zu. Ich hätte die Gebühren auch anstandslos getragen, wenn die Behörde die Gebühren sinnvoll begründet hätte und wenn mir die Behörde erläutert hätte, warum es sich nicht um Umweltinformationen im Sinne des UIG handeln soll, zu deren Digitalisierung und Veröffentlichung die Behörde verpflichtet ist.
Nach den vielen Nebelkerzen, die die Behörde geworfen hat, scheinen die Gebühren nur ein weiterer Grund zu sein meine Anfrage unnötig zu erschweren.
Siehe dazu auch die Ablehnung zu dieser Anfrage, die jemand anderes gestellt hat und bei der der Anfragende grundsätzlich bereit ist Gebühren zu tragen.
@GeroCGN Danke dass du nicht aufgegeben hast.
Dank der Kampagne sollte das Lärmgutachten jetzt relativ schnell zusammengefragt werden.
Ich habe für meine Anfrage mal den Druck per Beschwerde etwas erhöht, da die Frist schon lange abgelaufen ist… Die Kampagne finde ich gut, aber gegen “Nichtantworten” kommt man kaum an und das wird Köln hier auch machen. Da sind die ja gut drin
Yay, sehr sehr schöne kleine Kampagne.
Sieht auch schon sehr schick aus, so viele wie da angefragt haben.
Also an alle mal mit machen: Ab Seite 48 ist da noch viel offen!
Ich muss sagen ein wenig wünsche ich mir sogar, dass das Amt versucht dem auszuweichen und es auf eine gerichtliche Prüfung ankommen lässt. Hier ließe sich nämlich durchaus mal klären, was gerade nicht rechtsmissbräuchlich ist (wir haben ja das Gesetz so nicht gemacht).
Egal wie, wird es uns als Steuerzahler Geld kosten, weil es eben viel mehr Aufwand durch die dort Handelnden sein wird.
Und vielen Dank an FdS für die mediale Unterstützung.
LG
Gegen Nichtantworten hilft Untätigkeitsklage.
Moin,
mir ist etwas zu der Mini-Kampagne aufgefallen:
die IFG-Antragen zu den Seiten 33, 39, 40, 41, 43, 48, 54, 55 und 58 konnten per Mail nicht zu gestellt werden. Wahrscheinlich gilt die Anfrage erst als gestellt, wenn eine Mail wegen Zeitüberschreitung verschickt und erfolgreich zugestellt wird. Falls eine Person die Möglichkeit hat, die Leute zu erreichen, dann sollte vielleicht davon Gebrauch gemacht werden.
Nicht mehr nötig
Wir haben bereits gewonnen. Ich hatte nur noch keine Zeit dies angemessen zu kommunizieren.
Das ist kein Scan. Was zum F***?
Die hatten die ganze Zeit ein digitales Dokument vorliegen?
Vermutlich haben sie es kürzlich von Kramer Schalltechnik digital erhalten. Auf die Idee dort nachzufragen hätten sie jedoch selbst und früher kommen können.
Da ist ja auch die von mir ersehnte Seite 15 Wunderbar