Hallo,
erstmal der Hinweis zum allgemeinen Gebührenthread:
Insbesondere schau mal auf die neue Seite von FragDenStaat zu Gebühren:
Gerade in deinem Fall könntest du die interne Gebührenberechnung mal anzweifeln mit der 30 Minuten-Regel, wenn du das so erklärst wie du es beschrieben hast mit dem Einscannprozess. Dann ist ja die Behörde in der Bringschuld dir zu erklären, warum es doch länger dauert und wieso.
Weigert sie sich immer noch, frag doch in einer neuen IFG-Anfrage die interne Gebührenberechnung dazu an (ja oft gibt es dazu Dokumente).
Ansonsten würde ich immer darauf drängen, dass sie die Gebühren aufschlüsseln. Das muss ja irgendwie gehen (nach Stundensätzen meist).
Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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