5-Jahres-Frist bei Kontrollbericht Betriebsüberprüfungen

Antwort erhalten wie folgt: “wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, gehören zum VIG Verfahren nach § 3 nur Betriebsüberprüfungen die in den letzten 5 Jahren stattgefunden haben.”

→ habe ich kein Recht zu erfahren, welches Ergebnis eine Kontrolle, die länger als 5 Jahre her ist, ergeben hat?

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Richtig. Hätte dir der § 3 VIG auch direkt beantwortet nach einer kurzen Recherche:

Der Anspruch nach § 2 besteht wegen

  1. entgegenstehender öffentlicher Belange nicht,

      e) in der Regel bei Informationen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, die vor mehr als fünf Jahren seit der Antragstellung entstanden sind;
    

Hallo Julian, Danke, ich habe recherchiert. Ich habe im Forum unter dem Stichwort 5-Jahres-Frist nichts gefunden. Für jn., der sich nicht auskennt, ist das alles sehr unübersichtlich.

Der § 3 VIG ist schon ein relativ unübersichtlicher und voller Paragraph. Den hätte man locker in 3 teilen können.

Interessant wäre noch die Frage, ob nicht (je nach Bundesland) ein Anspruch aufgrund des Landes-IFGs besteht. Diese Frage würde aber unter Garantie erst gerichtlich geklärt werden müssen und hängt auch von den genauen Regelungen des Landes-IFG ab.

Ansonsten mache ich es so, dass ich alle Berichte der letzten 5 Jahre anfrage und nicht nur die letzten 2 Berichte. Dafür ändere ich den Standardtext extra ab…

Interessant. In anderen Bereichen heißt es, dass Information älter als 5 Jahre nicht mehr als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geheim gehalten werden können.