Antwort erhalten wie folgt: “wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, gehören zum VIG Verfahren nach § 3 nur Betriebsüberprüfungen die in den letzten 5 Jahren stattgefunden haben.”
→ habe ich kein Recht zu erfahren, welches Ergebnis eine Kontrolle, die länger als 5 Jahre her ist, ergeben hat?
Hallo Julian, Danke, ich habe recherchiert. Ich habe im Forum unter dem Stichwort 5-Jahres-Frist nichts gefunden. Für jn., der sich nicht auskennt, ist das alles sehr unübersichtlich.
Der § 3 VIG ist schon ein relativ unübersichtlicher und voller Paragraph. Den hätte man locker in 3 teilen können.
Interessant wäre noch die Frage, ob nicht (je nach Bundesland) ein Anspruch aufgrund des Landes-IFGs besteht. Diese Frage würde aber unter Garantie erst gerichtlich geklärt werden müssen und hängt auch von den genauen Regelungen des Landes-IFG ab.
Ansonsten mache ich es so, dass ich alle Berichte der letzten 5 Jahre anfrage und nicht nur die letzten 2 Berichte. Dafür ändere ich den Standardtext extra ab…
Interessant. In anderen Bereichen heißt es, dass Information älter als 5 Jahre nicht mehr als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geheim gehalten werden können.